Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen von der GYM POD-Gruppe oder deren Franchise-Partnern (gemeinsam „GYMPOD“, „uns“ oder „wir“) angebotenen Leistungen nach Maßgabe und in Ergänzung des zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied („Mitglied“) geschlossenen Mitgliedsvertrages.
(2) Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in dem von uns, unseren Tochtergesellschaften und unseren Franchise-Partnern betriebenen Fitnessstudios („GYM POD-Studios“) sowie die Berechtigung des Mitglieds, nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages die Sport- und Fitnesseinrichtungen in den GYM POD-Studios während der Öffnungszeiten zu nutze. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied auch weitere Leistungen erbracht und zusätzliche Berechtigungen eingeräumt, wie etwa digitale Trainingsangebote. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied ist, soweit sich aus dem Mitgliedsvertrag nichts anderes ergibt, zum Training in allen GYM POD-Studios berechtigt.
(3) Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen sowie der Kursteilnahme unterliegt das Mitglied der in den GYM POD-Studios jeweils geltenden Hausordnung. Wir behalten uns vor, auch für digitale Trainingsangebote Verhaltensregelungen einzuführen.
§ 2 Reguläre Mitgliedschaft (Vertragsschluss)
(1) Der Mitgliedsvertrag kann im jeweiligen Fitnessstudio oder online auf den von der GYM POD-Gruppe betriebenen Internetseiten abgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils zum 1. Tag eines Monats. An diesem Tag kommt auch der Mitgliedsvertrag zustande („Beginn der regulären Mitgliedschaft“).
(2) Online wird der Mitgliedsvertrag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem das Mitglied den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an GYM POD übermittelt (Angebot) und GYMPOD diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Das Mitglied kann Daten, nachdem diese in das Kontaktformular eingegeben wurden, jederzeit löschen oder die Löschung der eingegebenen Daten durch das Schließen des Browsers erreichen. Die Darstellungen auf der Website keine verbindlichen Angebote dar. Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Mitgliedsvertrag abschließen. Minderjährigen wird nach Ermessen von GYM POD die Möglichkeit eingeräumt, eine Mitgliedschaft vorzumerken. Der Mitgliedsvertrag muss dann vor Ort im Studio zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.
(3) Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
(4) Der Vertragstext wird im Anschluss an den Online-Vertragsschluss von GYMPOD gespeichert und so lange archiviert, wie die Mitgliedschaft besteht und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Speicherung erfordern. Dem Mitglied wird der Vertragstext mit der Bestätigung der Mitgliedsvertrages im PDF-Format übermittelt. Der Vertragstext ist im Anschluss daran nicht mehr auf andere Weise zugänglich.
§ 3 Vorabnutzung (Vertragsschluss)
(1) Jedes Mitglied kann bereits vorm Beginn der regulären Mitgliedschaft trainieren. Dafür erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen GYMPOD und dem Mitglied kommt in diesem Fall ein Vorabnutzungsvertrag zu Stande. Art und Umfang der Leistungen des Vorabnutzungsvertrages entsprechen den Leistungen der regulären Mitgliedschaft.
(2) Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem das Mitglied seine den Abschluss seiner regulären Mitgliedschaft erklärt und endet automatisch an dem Tag, an dem der reguläre Mitgliedsvertrag beginnt (also zum 1. des Folgemonats).
(3) Für die Vorabnutzung gelten dieselben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr pro Vorabnutzungstag gezahlt werden. Wenn ein Mitglied also beispielsweise einen Mitgliedsvertrag abschließt und für 10 Tage vorab trainieren möchte (etwa vom 22. Januar bis zum 1. Februar), muss für diese Vorabnutzung für 10 Tage eine anteilige Vorabnutzungsgebühr gezahlt werden, die sich am Monatsbeitrag für die entsprechend angebotene Mitgliedschaft orientiert.
(4) Online wird der Vorabnutzungsvertrag abgeschlossen, indem das Mitglied einen Trainingsbeginn auswählt, der vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft liegt und den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an GYMPOD übermittelt (Angebot) und GYMPOD diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Vorabnutzungsvertrag abschließen. Minderjährigen wird nach Ermessen von GYMPOD die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorabnutzung vorzumerken. Der Vorabnutzungsvertrag muss dann vor Ort im Studio zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.
§ 4 Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)
Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das Mitglied hat insbesondere ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt sowohl für den regulären Mitgliedsvertrag als auch für einen ggf. abgeschlossenen Vorabnutzungsvertrag.
§ 5 Widerrufsbelehrung für Online-Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, können Sie – gleich mit welcher GYMPOD Gesellschaft Sie einen Mitgliedsvertrag haben – uns GYMPOD Deutschland GmbH, Starkenburgring 12, 63069 Offenbach, wilhelmshaven@gym-pod.de bzw. der Gesellschaft, mit der der Vertrag abgeschlossen wird) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An GYMPOD Deutschland GmbH, Starkenburgring 12, 63069 Offenbach, wilhelmshaven@gym-pod.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) /erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
§ 6 Mitgliedsbeitrag, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages steigt nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit der Mitgliedsbeitrag an.
(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Mitgliedsbeiträge jeweils zum 1. Tag eines Monats im Voraus fällig.
(3) Bei 4-Wochen-Abrechnungsintervallen (dreizehn Abrechnungszeiträumen pro Jahr) wird jeweils zum
1. oder 15, Tag eines Monats der Mitgliedsbeitrag für einen Abrechnungszeitraum im Voraus abgerechnet und eingezogen, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Mitgliedsbeitrag fällig wird. Wenn der Abrechnungszeitraum etwa am 20. Januar endet, wir der Mitgliedsbeitrag am 1. Februar eingezogen.
(4) Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag können nach Maßgabe von § 7 und § 8 dieser AGB zusätzliche Gebühren erhoben (Startgebühr und Servicepaket).
(5) Den Mitgliedern wird nach Ermessen von GYMPOD die Möglichkeit eingeräumt, Entgelte jeweils gebündelt im Rahmen der jeweiligen Abrechnung des Mitgliedsbeitrages zu zahlen. So können beispielsweise Entgelte zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag beglichen werden (etwa per Lastschrift). GYM POD behält sich vor, Entgelte für zusätzliche Leistungen bei einer gebündelten Zahlweise zu rabattieren.
(6) Wenn die Mitgliedschaft während eines laufenden Abrechnungszeitraums endet, werden bereits im Voraus bezahlte Mitgliedsbeiträge dem Mitglied anteilig zurückerstattet. Sollte der Stichtag, an dem der Mitgliedsvertrag endet, in einen Abrechnungszeitraum fallen, für den das Mitglied noch keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, wird der noch ausstehende anteilige Mitgliedsbeitrag mit einer Schlussrechnung abgerechnet. Gleiches gilt für ggf. noch weitere ausstehende Mitgliedsbeiträge.
(7) Einmalzahlungen und das im Voraus entrichtete Entgelt für das Servicepaket werden bei einer Kündigung nicht erstattet.
(8) Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge von GYMPOD im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf. anfallende Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung trägt das Mitglied. Zum Ende der Mitgliedschaft wird der mit der Schlussrechnung abgerechnete Mitgliedsbeitrag ebenfalls im Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied stellt sicher, dass auch diese Buchung vorgenommen werden kann.
§ 7 Startgebühr
(1) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages für ein verpflichtendes Startpaket an. Mit dem Startpaket ist folgendes Angebot verbunden: Zurverfügungstellung eines Transponders/ Zugangsmediums.
(2) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an. Mitglieder können automatisch ein Servicepaket, für das ein zusätzliches Entgelt anfällt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, erhalten.
§ 8 Gestaffelte Preisvereinbarung
(1) Für die Mitgliedschaften der Marke GYMPOD: Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein Staffelbeitrag vereinbart, kann die GYMPOD GmbH den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 1 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der GYMPOS GmbH frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt GYMPOD unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von GYMPOD dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
(2) Macht die GYMPOD GmbH von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E- Mail-Adresse oder in der App mitteilen.
(3) Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des Mitgliedsvertrags oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt.
(2) Wird der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann das Mitglied den Mitgliedsvertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.
(3) Wird der Mitgliedsvertrag mit einer bestimmten Erst- bzw. Mindestlaufzeit (z.B. 12 oder 24 Monate) geschlossen, verlängert sich der Mitgliedsvertrag nach Ablauf der Erst- bzw. Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(4) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei GYMPOD maßgeblich.
(5) Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 10 Wechsel in andere Mitgliedschaftsvarianten
(1) Jedes Mitglied kann jeweils zum 1. des übernächsten Monats von einer Mitgliedschaftsvariante in eine andere wechseln. Wenn z.B. am 20. Juni ein Wechsel der Mitgliedschaftsvariante vereinbart wird, gilt die neue Mitgliedschaftsvariante ab dem 1. August. Zu diesem Zeitpunkt startet dann der erste Abrechnungszeitraum in der neuen Mitgliedschaftsvariante. Fällt der Stichtag des Wechsels in einen laufenden Abrechnungszeitraum, wird dieser Abrechnungszeitraum anteilig zusammen mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag abgerechnet.
(2) Für den Wechseln der Mitgliedschaftsvariante wird ein Entgelt in Höhe von EUR 25,00 fällig.
(3) Falls aus einem Bestandsvertrag mit Mindestvertragslaufzeit in eine Mitgliedschaftsvariante ohne Mindestvertragslaufzeit gewechselt wird, entfällt die Mindestvertragslaufzeit. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der neuen Mitgliedschaftsvariante, einschließlich der ggf. aktuell gewährten Aktionsrabatte, den für die neue Mitgliedschaftsvariante aktuell anwendbaren AGB und den weiteren Festlegungen des jeweiligen Mitgliedsvertrages und der weiteren Vertragsdokumente.
§ 11 Sonderaktionen und gewährte Vorteile
(1) Einzelne oder alle Gesellschaften der GYMPOD-Gruppe oder unsere Franchise-Partner können Sonderaktionen durchführen und Neu- oder Bestandsmitgliedern Vergünstigungen gewähren. GYMPOD behält sich vor, zu Sonderaktionen oder gewährten Vergünstigungen zusätzlich ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vorgehen.
(2) An Sonderaktionen können nur natürliche Personen teilnehmen, es sei denn, die GYMPOD-Gesellschaft, welche die Sonderaktion durchführt, oder die Vergünstigungen gewährt, gestattet ausdrücklich auch die Teilnahme von Unternehmen. GYMPOD kann Sonderaktionen und Vergünstigungen auch nur für einzelne Gruppen vorsehen, die festgelegte Kriterien erfüllen.
(3) Im Rahmen von Sonderaktionen können etwa Mitgliedsbeiträge innerhalb der regulären Mitgliedschaft erlassen oder verringert werden, zusätzliche kostenfreie Trainingszeiten („kostenfreie Trainingszeit“) eingeräumt sowie weitere Vergünstigungen gewährt werden (gemeinsam „Vorteile“).
(4) Kostenfreie Trainingszeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft beginnen, wenn die reguläre Mitgliedschaft wegen einer Kündigung endet. Falls eine kostenfreie Trainingszeit vor der regulären Mitgliedschaft eingeräumt wird, beginnt die kostenfreie Trainingszeit am 1. des Monats, der auf den Anmeldezeitpunkt folgt. Durch diesen kostenlosen Monat verschiebt sich also der Beginn der regulären Mitgliedschaft. Während der kostenfreien Trainingszeit vor und nach Ende der regulären Mitgliedschaft gelten die gleichen Vertragsbedingungen, wie während der regulären Mitgliedschaft, mit Ausnahme der Regelungen zur Kündigung und Vertragsverlängerung.
(5) Wenn ein Mitglied von einer Sonderaktion oder Vergünstigung profitiert, so sind die Vorteile nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Geldwertes der Vorteile ist unmöglich.
(6) Für den Fall, dass der jeweilige Mitgliedsvertrag durch ein Mitglied oder durch GYMPOD beendet wird – gleich aus welchem Grund –, bevor das Mitglied von einem Vorteil ganz oder teilweise profitieren konnte, entfällt der Vorteil ersatzlos.
(7) GYMPOD kann für Mitgliedsverträge, die im Rahmen von Sonderaktionen abgeschlossen werden, insbesondere andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume vorsehen.
(8) Wenn GYMPOD im Rahmen von Sonderaktionen Testphasen oder Sonderkündigungsrechte gewährt, gelten diese neben den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten und lassen diese ausdrücklich unberührt.
§ 12 Membercard/Transponder und Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis („Membercard“ oder „Transponder“ oder Zugang via QR-Code in der App/ im Smartphone).
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und uns jeden Verlust des Mitgliedsausweises unverzüglich zu melden. Eine Überlassung des Mitgliedsausweises an Dritte ist untersagt.
(3) Bei einem Verlust des Mitgliedsausweises wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. Die Kosten betragen EUR 15,00 für den Mitgliedsausweis.
§ 13 Personal Training
(1) Soweit im jeweiligen GYMPOD Studio verfügbar, kann jedes Mitglied Personal Trainer-Stunden buchen. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Preise und ggf. weiteren Bedingungen, die sich aus der zum Buchungszeitpunkt gültigen Leistungs- oder Angebotsbeschreibung ergeben.
(2) Das Mitglied kann individuelle Termine mit einem verfügbaren Trainer vereinbaren und ggf. Termine im Einvernehmen mit dem jeweiligen Trainer auch verschieben oder absagen.
(3) Das Personal Training bei GYMPOD ist jedoch nicht personengebunden und das Mitglied hat ausdrücklich keinen Anspruch darauf, dass das Personal Training von einem bestimmten Trainer durchgeführt wird. Sollte also z.B. ein Trainer die Tätigkeit für GYMPOD beenden, können ggf. vom Mitglied erworbene Einzelstunden oder Trainingspakete von einem anderen Trainer durchgeführt werden. Bei kurzfristiger Nicht-Verfügbarkeit eines Trainers kann ein anderer Trainer die jeweilige Trainerstunde übernehmen.
(4) Einzelstunden und Trainingspakete sind nicht stornierbar, unabhängig davon, ob bereits Trainerstunden genutzt worden sind oder nicht.
§ 14 Ergänzende Leistungen
(1) GYMPOD bietet Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Waren und Dienstleistungen an, die gesondert abgerechnet werden (z.B. „Partner Card“, „Firmenmitgliedschaften“, „Handtuchverleih“).
(2) GYMPOD behält sich vor, für diese Leistungen ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen. Bei Widersprüchen gehen diese ergänzenden Geschäftsbedingungen dem jeweiligen Mitgliedsvertrag und den anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(3) GYMPOD behält sich vor, das Angebot dieser Leistungen jederzeit anzupassen. Der Mitgliedsvertrag und diese AGB begründen keinen Anspruch auf Erhalt der ergänzenden Leistungen.
§ 15 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.
(2) Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GYMPOD, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist auf den im Rahmen eines Fitnessstudiovertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
(4) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in das Fitnessstudio zu bringen. Es wird von GYMPOD keine Haftung für in den Spinden eingebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernommen, da den Mitgliedern hierfür gesonderte Wertsachenschließfächer zur Verfügung stehen.
§ 16 Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder
(1) Uns sind die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sehr wichtig. Daher dürfen beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, insbesondere der anderen Mitglieder und der Mitarbeiter, nicht verletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch uns ist untersagt.
(2) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch GYMPOD erhalten Sie in den Hinweisen über die Datenverarbeitung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre.
§ 17 Übertragung der Mitgliedsverträge
(1) Die jeweilige GYMPOD-Gesellschaft bzw. der jeweilige Franchise-Partner, mit der bzw. dem das Mitglied den Mitgliedsvertrag abschließt, sind berechtigt, bestehende Mitgliedsverträge auf andere Unternehmen der GYMPOD -Gruppe (z.B. verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG) zu übertragen. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages stimmt das Mitglied dieser Übertragung zu.
(2) Sollten sich die Eigentums- oder Stimmverhältnisse bei GYMPOD insgesamt oder ihrer Vermögenswerte ändern, kann GYMPOD die Informationen der Mitglieder an den neuen Eigentümer übertragen. Dies gilt insbesondere zu Gunsten von Rechtsnachfolgern im Falle einer Veräußerung oder anderweitigen Übertragung eines Unternehmens der GYMPOD-Gruppe.
(3) GYMPOD wird in diesem Fall die betroffenen Mitglieder vorab informieren.
§ 18 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) GYMPOD behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform, z. B. per E-Mail widerspricht und GYMPOD den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
(4)
§ 19 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
GYMPOD steht für personalreduzierte, volldigitalisierte Fitnesserlebnisse und begeisterte Kunden.
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